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U r t e i l e

Entscheidung 10 von 98
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BGH, Urteil vom 22.12.2000, Az.: VII ZR 310/99
§ 134 BGB, § 3 Abs. 2 MaBV (Fassung v. 7.11.1990), § 12 MaBV, § 34c GewO
1. Eine Abschlagszahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist insgesamt nichtig, wenn sie zu Lasten des Erwerbers von § 3 II MaBV abweicht.

2. Die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen.

3. Der Abschlagszahlungsplan des § 3 II MaBV tritt nicht als Ersatzregelung an die Stelle der nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung.

4. An die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung tritt § 641 I BGB.
 
NZBau 2001, 132-135 

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