| Entscheidung
10 von 98 |
|
| BGH, Urteil vom 22.12.2000, Az.: VII ZR 310/99 |
| § 134 BGB, § 3 Abs. 2 MaBV (Fassung v. 7.11.1990), § 12 MaBV, § 34c GewO |
1. Eine Abschlagszahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist insgesamt nichtig, wenn sie zu Lasten des Erwerbers von § 3 II MaBV abweicht.
2. Die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen.
3. Der Abschlagszahlungsplan des § 3 II MaBV tritt nicht als Ersatzregelung an die Stelle der nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung.
4. An die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung tritt § 641 I BGB.
|
| |
| NZBau 2001, 132-135 |
|